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Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex 2005
„Vorstand und Aufsichtsrat der Uzin Utz AG, Ulm, erklären gemäß § 161, AktG i.V.m. § 15 EGAktG:
Den vom Bundesminister der Justiz am 4.07.2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ wird mit Ausnahme der nachfolgenden Empfehlungen, die zur Zeit nicht angewandt werden, entsprochen:
- Die Vergütung des Vorstands der Uzin Utz AG enthält derzeit keine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung (Stock Options o. Ä.). Ziffer 4.2.3. des Kodex (Veröffentlichung des Vergütungssystems im Internet und Erläuterung im Geschäftsbericht) wird deshalb nicht angewandt.
- Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder der Uzin Utz AG werden im gemeinsamen Anhang des Konzern- und AG-Abschlusses nicht individualisiert ausgewiesen. (Ziffer 4.2.4. des Kodex).
- Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder existiert nicht. Auf Grund der maximalen Berufungsdauer von 5 Jahren ist eine Überprüfung der Alterstruktur von Vorstand und Aufsichtsrat bei Berufung bzw. Mandatsverlängerung vorgesehen (Ziffern 5.1.2/5.4.1 des Kodex).
- Es existieren derzeit keine Ausschüsse des Aufsichtsrats der Uzin Utz AG. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, eine Ausschussbildung ist daher nicht vorgesehen. (Ziffer 5.3. des Kodex).
- Die Uzin Utz AG veröffentlicht auf Grund der z.T. erheblichen, witterungsbedingten Umsatzschwankungen keine quartalsweisen Zwischenberichte, sondern ausschließlich einen Halbjahresbericht. Da die Aktien der Uzin Utz AG nahezu ausschließlich von inländischen Anteilseignern gehalten werden und eine gesetzliche Verpflichtung zur internationalen Rechnungslegung noch nicht besteht, werden der Konzernabschluss und der Halbjahresbericht noch nicht nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Die Uzin Utz AG strebt an, den Konzernabschluss sowie den Halbjahresbericht beginnend mit dem Abschluss für das Geschäftsjahr 2005 nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen (Ziffer 7.1.1 des Kodex).
- Die Uzin Utz AG strebt an, den geprüften Konzernabschluss ab dem Geschäftsjahr 2005 binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres, den Halbjahresbericht binnen 45 Tagen nach Ende des Halbjahres öffentlich zugänglich zu machen (Ziffer 7.1.2. des Kodex).
Uzin Utz AG, Ulm, 2005
Vorstand & Aufsichtsrat

