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Uzin Utz AG
89079 Ulm
-Deutschland
Telefon +497314097-0
Telefax +497314097-110

Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex 2006

„Vorstand und Aufsichtsrat der Uzin Utz AG, Ulm, erklären gemäß § 161, AktG i.V.m. § 15 EGAktG:

Den vom Bundesminister der Justiz in der Fassung vom 2. Juni 2005 bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ wurde und wird mit Ausnahme der nachfolgenden Empfehlungen entsprochen:

  1. Die Vergütung des Vorstands der Uzin Utz AG enthält derzeit keine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung (Stock Options o. Ä.). Ziffer 4.2.3. des Kodex (Veröffentlichung des Vergütungssystems im Internet und Erläuterung im Geschäftsbericht) wird deshalb nicht angewandt.
     
  2. Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder der Uzin Utz AG werden im gemeinsamen Anhang des Konzern- und AG-Abschlusses nicht individualisiert ausgewiesen. (Ziffer 4.2.4. des Kodex).
     
  3. Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder existiert nicht. Auf Grund der maximalen Berufungsdauer von 5 Jahren ist eine Überprüfung der Alterstruktur von Vorstand und Aufsichtsrat bei Berufung bzw. Mandatsverlängerung vorgesehen (Ziffern 5.1.2/5.4.1 des Kodex).
     
  4. Es existieren derzeit keine Ausschüsse des Aufsichtsrats der Uzin Utz AG. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, eine Ausschussbildung ist daher nicht vorgesehen. (Ziffer 5.3. des Kodex).
     
  5. Die Uzin Utz AG veröffentlicht auf Grund der z.T. erheblichen, witterungsbedingten Umsatzschwankungen keine quartalsweisen Zwischenberichte, sondern ausschließlich einen Halbjahresbericht.
    Die Uzin Utz AG wird den Konzernabschluss sowie den Halbjahresbericht beginnend mit dem Abschluss für das Geschäftsjahr 2005 nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) aufstellen (Ziffer 7.1.1 des Kodex).
     
  6. Die Uzin Utz AG veröffentlicht den geprüften Konzernabschluss derzeit binnen 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres, den Halbjahresbericht binnen 60 Tagen nach Ende des Halbjahres. Die in Ziffer 7.1.2. des Kodex aufgeführten Fristen (90 bzw. 45 Tage) werden angestrebt, können derzeit aber noch nicht eingehalten werden.

Uzin Utz AG, Ulm, 31. Januar 2006

Vorstand & Aufsichtsrat

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