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Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex 2007
„Vorstand und Aufsichtsrat der Uzin Utz AG, Ulm, erklären gemäß § 161, AktG i.V.m. § 15 EGAktG:
Den vom Bundesminister der Justiz in der Fassung vom 12. Juni 2006 bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ wurde und wird mit Ausnahme der nachfolgenden Empfehlungen entsprochen:
- Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder der Uzin Utz AG werden im Anhang des Jahresabschlusses nicht individualisiert ausgewiesen. (Ziffer 4.2.4. des Kodex).
- Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder existiert nicht. (Ziffern 5.1.2/5.4.1 des Kodex).
- Es existieren derzeit keine Ausschüsse des Aufsichtsrats der Uzin Utz AG.(Ziffer 5.3. des Kodex).
- Die Uzin Utz AG veröffentlicht keine quartalsweisen Zwischenberichte, sondern ausschließlich einen Halbjahresbericht. (Ziffer 7.1.1 des Kodex).
- Die Uzin Utz AG veröffentlicht den geprüften Konzernabschluss binnen 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres, den Halbjahresbericht binnen 60 Tagen nach Ende des Halbjahres. (Ziffer 7.1.2. des Kodex).
Uzin Utz AG, Ulm, 22. Februar 2007
Vorstand & Aufsichtsrat

