Country

Bitte wählen Sie die gewünschte Sprachversion

Zurück
Merken
Empfehlen
Drucken
Uzin Utz AG
89079 Ulm
-Deutschland
Telefon +497314097-0
Telefax +497314097-110

Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex 2008

Vorstand und Aufsichtsrat der Uzin Utz AG, Ulm, erklären gemäß § 161 AktG:

I. Die Uzin Utz AG hat seit der letzten Entsprechenserklärung vom 22.02.2007,
die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
12. Juni 2006 bezog, sämtliche Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex dieser Fassung sowie denen der Fassung vom 14. Juni 2007 mit folgenden Abweichungen entsprochen:

  1. Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom
    18. Mai 2006 werden die Vergütungen der Vorstandsmitglieder
    der Uzin Utz AG im Anhang des Jahresabschlusses nicht individualisiert ausgewiesen. (Ziffer 4.2.4. des Kodex
  2. Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder existiert nicht. (Ziffern 5.1.2/5.4.1 des Kodex).
  3. Es existieren derzeit keine Ausschüsse des Aufsichtsrats der Uzin Utz AG. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, eine Ausschussbildung ist daher nicht vorgesehen.
    (Ziffer 5.3. des Kodex).
  4. Die Uzin Utz AG veröffentlicht den geprüften Konzernabschluss binnen 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres, den Halbjahresbericht binnen 60 Tagen nach Ende des Halbjahres. (Ziffer 7.1.2. des Kodex).

II. Die Uzin Utz AG wird den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 14. Juni 2007 mit den unter Ziffer I. genannten Abweichungen entsprechen.

Auf der Website der Uzin Utz AG sind die Entsprechenserklärungen der letzten
5 Jahre verfügbar.

Uzin Utz AG, Ulm, 17. März 2008

Vorstand & Aufsichtsrat

Vielen Dank. Ihre Nachricht wurde gesendet.
Diese Seite empfehlen:
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Empfängername*
Empfänger E-Mail-Adresse*
Absendername*
Absender E-Mail-Adresse*
Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild hier ein*
Vielen Dank für das ....