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Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex 2009

Vorstand und Aufsichtsrat der Uzin Utz AG, Ulm, erklären gemäß § 161 AktG:

I.        Die Uzin Utz AG hat seit der letzten Entsprechenserklärung vom 17.03.2008, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 bezog, sämtliche Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ dieser Fassung sowie denen der Fassung vom 06. Juni 2008 mit folgenden Abweichungen entsprochen:

  1. Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 18. Mai 2006 werden die Vergütungen der Vorstandsmitglieder der Uzin Utz AG im Anhang des Jahresabschlusses nicht individualisiert ausgewiesen. (Ziffer 4.2.4. des Kodex).
  2. Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder existiert nicht. (Ziffern 5.1.2/5.4.1 des Kodex).
  3. Es existieren derzeit keine Ausschüsse des Aufsichtsrats der Uzin Utz AG. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, eine Ausschussbildung ist daher nicht vorgesehen. (Ziffer 5.3. des Kodex).
  4. Die Uzin Utz AG veröffentlicht den geprüften Konzernabschluss binnen 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres, den Halbjahresbericht binnen 60 Tagen nach Ende des Halbjahres. (Ziffer 7.1.2. des Kodex).

II.       Die Uzin Utz AG wird den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 06. Juni 2008 mit den unter Ziffer I. genannten Abweichungen entsprechen.

Auf der Website der Uzin Utz AG sind die Entsprechenserklärungen der letzten 5 Jahre verfügbar.

Uzin Utz AG, Ulm, 12. Januar 2009

Vorstand & Aufsichtsrat

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