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Entsprechenserklärungen zum Corporate Governance Kodex

Aufgrund des Transparenz- und Publizitätsgesetzes ist jede börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Uzin Utz AG haben in 2002 demgemäß die erste Entsprechenserklärung abgegeben.

Auf dieser Website sind die Entsprechenserklärungen der letzten 5 Jahre verfügbar.

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